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Wir kümmern uns selbstverständlich um die komplette Abwicklung der Dezemberhilfe. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen aus dem EWSG auf einen Blick: 

Wie hilft die Dezemberhilfe jetzt konkret? 

  • Bei Kunden und Kundinnen mit SEPA-Lastschriftmandat ziehen wir den Abschlag im Dezember nicht ein.  
  • Überweisen Sie Ihren Abschlag selbst? Dann achten Sie bitte darauf, dass Sie diesen im Dezember nicht zahlen. Bitte gleichen Sie vorher ab, ob Sie von der Dezemberhilfe profitieren können:  

Wer profitiert von der Soforthilfe? 

  • Kunden und Kundinnen, die für ihren privaten Haushalt Energie beziehen (Mieterinnen und Mieter erhalten die Entlastung im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung) 
  • kleine sowie mittlere Unternehmen  
  • soziale Einrichtungen 

Die Dezemberhilfe ist für die folgenden Verbrauchergruppen oder Verbrauchsarten grundsätzlich nicht vorgesehen:  

  • für Kunden mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh  
  • Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen 
  • Krankenhäuser 

Es gibt jedoch Ausnahmen. Gehören Großverbraucher mit sog. RLM-Einrichtung und einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh zu den folgenden Kundengruppen oder Verbrauchern, erhalten sie die Entlastung ebenfalls:  

  • Vermietung oder Verbrauch im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft  
  • soziale Einrichtungen, also Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 
  • Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs, sofern diese staatlich oder staatlich anerkannt sind  
  • Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder organisiert als eingetragener Verein  
  • Einrichtungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Sie wurden bereits von uns kontaktiert. Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 31.12.2022 schriftlich mit, dass Sie Anspruch auf die Soforthilfe haben. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten weiter spürbar reduzieren können. Hier gelangen Sie zu unseren Energiespartipps. 

Wie hoch ist die Hilfe genau und wie ist der Ablauf? 

Sie erhalten schnelle Entlastung dadurch, dass der Bund für Sie den Dezemberabschlag übernimmt. Dies vor allem, um Zeit zu sparen und sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher schnell von der Soforthilfe profitieren können. 

Der tatsächliche Entlastungsbetrag ergibt sich aus einem Zwölftel des im September für Sie prognostizierten Gasjahresverbrauchs und den im Dezember gültigen Preisen. Entsprechend können die Soforthilfe und Ihr Dezemberabschlag voneinander abweichen. Etwa weil der Dezemberabschlag nicht auf Basis der Dezemberpreise ermittelt wurde oder die Abschlagshöhe zwischenzeitlich verändert wurde (z. B. im Online-KundenCenter). Solche Differenzen werden dann über die Jahresrechnung ausgeglichen, die den Dezemberabschlag enthält. Die Soforthilfe werden wir dort separat aufführen. Sobald wir unsere Systeme befähigt haben, informieren wir Sie hier gesondert, wie das aussehen wird.  

Sie haben noch Fragen zu Ihrem Anbieterwechsel?

Während Ihres Wechsels zur EVS informieren wir Sie über die wichtigsten Schritte innerhalb des Wechselvorgangs. Sollten Sie zwischenzeitlich unsicher werden und Fragen haben, helfen Ihnen unsere Service-Mitarbeiter gerne telefonisch weiter:

Rufnummer: 02162 371 2210
E-Mail: service@erdgasversorgung-schwalmtal.de

Unser Team ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr für Sie da. Die Hotline ist selbstverständlich kostenlos!

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