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Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um den Energiemarkt

Die Änderungen aus dem Wegfall der geplanten Gasbeschaffungsumlage, des Energiedeckels und der Mehrwertsteuersenkung geben wir selbstverständlich an Sie weiter. Auf Ihrer nächsten Jahresrechnung wird die festgelegte Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 7 % berücksichtigt und keine Gasbeschaffungsumlage berechnet.

Sollten die Voraussetzungen für einen Gaspreisdeckel erfüllt sein, werden wir die gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich umsetzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Einschätzungen zu den Vorschlägen des Expertenrats der Bundesregierung vornehmen können.

Da Sie am 31.12.2022 eine Jahresrechnung von uns erhalten, wurden die monatlichen Abschlagsbeträge für Oktober, November und Dezember 2022 von uns nicht automatisiert angepasst. Sie können sich jedoch gerne bei uns melden und wir nehmen eine Abschlagsanpassung bzw. eine Überprüfung vor

Jahresverbrauch (z.B. abgerechneter Verbrauch auf der letzten Jahresabrechnung) * neuer Arbeitspreis (brutto) + jährlicher Grundpreis (brutto) = Jahreskosten Jahreskosten / 12 Monate = monatlicher Abschlag

* Es ist wichtig, dass Sie zur Berechnung des Abschlags einen realistischen Jahresverbrauch annehmen, der sich an ihrem tatsächlichen Verbrauch innerhalb eines Jahres orientiert und die heizintensiven Wintermonate beinhaltet.

Unter dem Punkt „Grundversorgung Erdgas“ finden Sie weitere Informationen zur Grundversorgung und auch die veröffentlichten Grundversorgungspreise.

Aufgrund der aktuellen Marktlage können wir Ihnen derzeit leider keine Alternativangebote unterbreiten. Sollten wir in den nächsten Monaten unsererseits neue Angebote anbieten können, finden Sie dieses auf unserer Internetseite unter www.erdgasversorgung-schwalmtal.de.

Aktuell sind die Preiskonditionen identisch.

Beim EVS Klassikgas besitzen Sie, im Gegensatz zu der Grundversorgung, eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2023.

Nein, dann werden Sie uns in die Ersatzversorgung gemeldet und wir beliefern Sie weiterhin. Eine Versorgungsunterbrechung findet nicht statt.

Um eine genaue Abgrenzung des Verbrauches in der nächsten Abrechnung vornehmen zu können, sollten Sie zum Datum der Preisanpassung einen aktuellen Zählerstand selbstständig ablesen. Sie können diesen Stand selbstständig im Online-KundenCenter erfassen oder uns telefonisch durchgeben.