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Maßnahmen aus den Entlastungspaketen der Bundesregierung

Entlastungspaket der Ampelkoalition

Zum 01.03.2023 wurde der Gaspreis bei 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt, der für Fernwärme bei 9,5 ct/kWh. Dies soll bis voraussichtlich April 2024 gelten. Eine Deckelung ist ebenfalls beim Strompreis erfolgt - und zwar bereits ab Januar 2023 bei 40 ct/kWh. Dies gilt ebenfalls für den Basisbedarf von 80 % des Vorjahresverbrauchs. Hier geht es zu weiteren Informationen der Bundesregierung zu den Energiepreisbremsen.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen. Es wird derzeit politisch diskutiert, diese Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas zum 1. Januar 2024 zurückzunehmen und die Energiepreisbremsenregelungen zu verlängern. Offizielle Informationen der Bundesregierung finden Sie hier.

Seien Sie versichert, dass wir alle Anpassungen aus den Maßnahmen an Sie weitergeben.

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Während Ihres Wechsels zur EVS informieren wir Sie über die wichtigsten Schritte innerhalb des Wechselvorgangs. Sollten Sie zwischenzeitlich unsicher werden und Fragen haben, helfen Ihnen unsere Service-Mitarbeiter gerne telefonisch weiter:

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E-Mail: service@erdgasversorgung-schwalmtal.de

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