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Maßnahmen aus den Entlastungspaketen der Bundesregierung

Viertes Entlastungspaket der Ampelkoalition

Zum 01.03.2023 soll der Gaspreis bei 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden, der für Fernwärme bei 9,5 ct/kWh. Dies soll rückwirkend zum 01.02.2023 bis voraussichtlich April 2024 greifen. Eine Deckelung soll ebenfalls beim Strompreis erfolgen - und zwar bereits ab Januar 2023 bei 40 ct/kWh. Dies gilt ebenfalls für den Basisbedarf von 80 % des Vorjahresverbrauchs. Hier geht es zu weiteren Informationen der Bundesregierung zu den Energiepreisbremsen.

Zuvor hatte man eine Mehrwertsteuersenkung auf Gas sowie Fernwärme von 19 % auf 7 % beschlossen (zunächst vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024) und eine Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent/kWh (zzgl. MwSt.) zum 01.10.2022 erhoben. Die für den 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage wurde wieder abgesagt. Anfang September hatte die Ampelkoalition ein Entlastungspaket geschnürt, welches u. a. Maßnahmen wie eine Wohngeldreform, Energiepauschalen für Rentner und Studierende, eine Übergewinnsteuer bei Energiefirmen und Steuerentlastungen beinhaltet. Offizielle Informationen der Bundesregierung finden Sie hier.

Seien Sie versichert, dass wir alle Anpassungen aus den Maßnahmen an Sie weitergeben.

Umlagen für Gaskunden

Geplante Gasbeschaffungsumlage entfällt.

Gasspeicherumlage kommt zum 01.10.2022

Neue Information: Gasbeschaffungsumlage zum 01.10.2022 tritt nicht in Kraft

Es wird auch weiterhin teurer für Gaskunden, auch wenn die Energieversorger keine Schuld daran tragen. Die Bundesregierung hatte zum 01.10.2022 eine Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh (zzgl. MwSt.) beschlossen. Sie sollte die erheblichen Mehrkosten von Gasimporteuren (wie z. B. Uniper) zumindest teilweise ausgleichen und deren Insolvenz vermeiden. Durch die anstehende Verstaatlichung von Uniper war die ohnehin umstrittene Umlage zusätzlich in die Kritik geraten und wurde am 29.09.2022 von der Bundesregierung wieder zurückgenommen. Selbstverständlich berücksichtigen wir die Rücknahme dieser Umlage umgehend.

In der Medienberichterstattung ist oftmals zu lesen, dass Gasimporteure wie RWE und Shell auf die Gasumlage verzichten. Dies hat aber nichts mit der Weitergabe der Kosten an Endverbraucher oder Endverbraucherinnen zu tun. Vielmehr bedeutet es, dass diese zunächst keine Ansprüche aus den Geldern der Gasumlage geltend machen wollen.

Gasspeicherumlage ist für den 01.10.2022 vorgesehen

Diese Umlage hängt mit dem neuen Gasspeichergesetz sowie der Befüllung der Gasspeicher für den Winter zusammen und wird bei 0,059 Cent/kWh (zzgl. MwSt.) liegen.  Weitere Erläuterungen zu dem Thema finden Sie im Dokument der Bundesnetzagentur.

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Während Ihres Wechsels zur EVS informieren wir Sie über die wichtigsten Schritte innerhalb des Wechselvorgangs. Sollten Sie zwischenzeitlich unsicher werden und Fragen haben, helfen Ihnen unsere Service-Mitarbeiter gerne telefonisch weiter:

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