Hilfe
Viele Webseiten bieten Personen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen keine optimalen Zugangsbedingungen zu wichtigen Informationen. So haben z.B. Ältere oder Sehbehinderte oft Probleme mit einer zu kleinen Schrift. Aber auch Gehörlose, Farbenblinde, Lernbehinderte oder Menschen mit motorischen Defiziten können häufig nur mangelhaft auf die Inhalte zugreifen. Viele Service-Leistungen bleiben diesen Gruppen vorenthalten.
Einfache Bedienung für alle auf www.erdgasversorgung-schwalmtal.de
Die wesentlichen Informationen auf www.erdgasversorgung-schwalmtal.de sind so aufbereitet,
dass diese für beeinträchtigte Personen leicht zugänglich sind.
Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der PDF-Dokumente und Formulare im
Kundenservice-Bereich. So haben alle Nutzerinnen und Nutzer die Chance, das
komplette Serviceangebot über das Internet wahrzunehmen.
Navigation mit Hilfe der Tastatur
Über die TAB-Taste können Links in einer festgelegten, sinnvollen Reihenfolge
angewählt werden. Die Steuerung über Pfeil- und Entertasten macht die
Benutzung der Maus überflüssig.
Anpassen der Schriftgröße
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Schriftgröße den
individuellen Bedürfnissen anzupassen. Dies kann in einem einfachen Schritt über
den Browser erfolgen:
Im Internet Explorer: Menüpunkt "Ansicht" » "Schriftgröße"
Im Netscape Navigator: Menüpunkt "Anzeigen" » "Textzoom"
Vorlesen lassen von zentralen Informationen
Blinde oder stark sehbehinderte Personen können sich mit Hilfe eines so
genannten Screenreaders die Webseiten vorlesen lassen. Zudem sind die wichtigsten
PDFs im Kundenservice-Bereich barrierefrei aufbereitet, so dass diese in der
richtigen Reihenfolge vorgelesen werden können. Teilweise finden sich
in den PDFs auch Erläuterungen und Kommentare zu den Inhalten. Natürlich
sind Grafiken und Bilder mit Beschreibungen versehen, die ebenfalls vorgelesen
werden können.
Nutzung verschiedener Ausgabegeräte
Die EVS-Webseiten sind skalierbar, d.h. die Inhalte werden für
diverse Ausgabegeräte prozentual angepasst dargestellt. So können
z. B. auch Personen mit kleineren Monitoren bequem an alle Informationen gelangen.
- BITV: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.
- Webspeech: Mit Hilfe dieser Software können Webseiten vorgelesen werden. Basisversion kostenfrei.
- JAWS: Screenreader von Freedom Scientific: Kostenpflichtig. Kostenlose Testversion.

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