Erdgas-Service
Weitere Infos zum Gebäudeenergieausweis
Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis soll in einfacher und anschaulicher Weise Auskunft über die energetische Qualität (Gebäudedaten, Energieverbrauch) eines Gebäudes bzw. einer Wohnung geben.
Wann ist der Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen?
Bei bestehenden Gebäuden muss bei Neuvermietung und Verkauf dem Mieter oder Käufer der Energieausweis auf Verlangen vorgelegt werden.
Der Energieausweis wird zur Pflicht für:
| Wohngebäude der Baujahre bis 1965: | ab 01.07.2008 |
| Wohngebäude nach Baujahr 1965: | ab 01.01.2009 |
| Nichtwohngebäude: | ab 01.07.2009 |
Für Neubaumaßnahmen müssen bereits seit 2002 Energieausweise (Bedarfsausweise) erstellt werden.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungen berechnet und um besondere Witterungseinflüsse und längere Leerstände bereinigt.
Der Bedarfsausweis zeigt den Energiebedarf, der anhand der objektiven Gebäudeeigenschaften berechnet wird, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizungsanlage. Der Bedarfsausweis ist deutlich aufwändiger zu erstellen als der Verbrauchsausweis und daher teurer. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen je nach Aufwand mit 100 bis 500 € rechnen.
Für welches Gebäude muss welcher Energieausweis erstellt werden?
Für die meisten Wohngebäude können sowohl Verbrauchsausweise als auch Bedarfsausweise erstellt werden.
Ausnahme: Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die nicht das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, sind ab 1.10.08 nur Bedarfsausweise zulässig (bis 30.09.2008 besteht auch hier Wahlfreiheit).
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat einen ausführlichen
Fragenkatalog mit fachlich fundierten Antworten zum Energieausweis für
Gebäude zusammengestellt.
Der unten stehende Link führt Sie direkt auf die entsprechende Seite
dieses Internetportals.

Alle wichtigen Formulare damit Sie gut versorgt sind
Geben
Sie online Ihren aktuellen Zählerstand an
Unsere
aktuellen Preise für Erdgas